Gefahrzeichen

Gefahrzeichen für erhöhte Aufmerksamkeit

In unserem Sortiment an Schildern zur Verkehrskennzeichnung erhalten Sie auch Gefahrzeichen. Ob als Hinweis auf eine Baustelle, Kinder oder einen unbeschrankten Bahnübergang: Die auch als Gefahrenzeichen bekannten Schilder weisen auf Gefährdungen hin, denen im Straßenverkehr besonders große Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Laut §40 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, sollen Gefahrschilder die Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnen. Angesichts einer Gefahrsituation soll das jeweilige Schild die Autofahrer zur Drosselung ihrer Geschwindigkeit veranlassen und sie auf die Gefahr vorbereiten.

Anders als Verbotsschilder oder Vorschriftzeichen weisen Gefahrschilder allerdings kein bestimmtes Verhalten an. Dementsprechend kann ein Bußgeld bei Missachtung eines Gefahrzeichens nur dann folgen, wenn ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht vorliegt.

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Große Auswahl an Gefahrzeichen

In unserem Angebot finden Sie Gefahrschilder für verschiedene Einsatzgebiete wie Verkehrszeichen, die vor einer Kurve bzw. Doppelkurve oder vor einer Kreuzung oder vor Gegenverkehr warnen. Auch Fußgänger-Zeichen sowie Schilder, die drohenden Seitenwind, eine Steigung oder ein Gefälle sowie eine verengte Fahrbahn kennzeichnen, gelten als Gefahrschilder. Zudem sind ein Stau, ein Fußgängerüberweg und eine Lichtzeichenanlage mit Gefahrzeichen laut StVO auszuweisen. Die Verkehrsschilder, die wir Ihnen in unserem Onlineshop anbieten, stellen Verkehrszeichen nach RAL dar. Für bessere Sichtbarkeit sind sie mit einer retroreflektierenden Folie ausgestattet und gemäß der StVO 2 mm stark. Bei den Gefahrschildern können Sie zwischen Zeichen für den normalen Straßenverkehr wählen, und solchen, die für das Betriebsgelände sowie den ruhenden Verkehr vorgesehen sind.

 

Verkehrszeichen: StVO regelt Aufstellort

Verkehrszeichen, die vor einer Gefahr warnen, sind meist dreieckig, wobei die Spitze nach oben zeigt, und verfügen über einen breiten roten Rand. Das jeweilige Symbol in der Mittel des Verkehrszeichens steht für die Gefahr, mit der zu rechnen ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind Gefahrzeichen gemäß der StVO zwischen 150 und 250 Meter vor der Gefahrstelle anzubringen. Bei einer geringeren Entfernung kann ein Zusatzzeichen aufgestellt werden. In einer geschlossenen Ortschaft stehen Gefahrzeichen dagegen kurz vor der Gefahrenstelle.

 

 

 

 

* zzgl. MwSt., zzgl. Versand



Lieferzeit

Sicherheitskennzeichen liefern wir ab Lager, Abverkauf vorbehalten.

Individuelle Schilder und Etiketten, Frontfolien und weitere Kennzeichnungsprodukte nach Kundenwunsch werden kurzfristig für Sie angefertigt.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Auftragsbestätigung u.a. mit Angabe der Lieferzeit.

Versandkosten

Die Lieferung der Shopartikel erfolgt über einen Paketdienst zu einer Versandkostenpauschale (Porto und Verpackung) von 9,30 € zzgl. MWSt. Ausgenommen hiervon ist Sperrgut (z.B. Rohrpfosten), welches durch eine Spedition geliefert und zum Selbstkostenpreis berechnet wird. Dies wird vor Bestellabschluss bekannt gegeben. Ab einem Netto-Warenwert von 510,- € liefern wir Shopartikel versandkostenfrei.

Lieferungen von Sperrgutartikeln und in das Ausland erfolgen generell ab Werk zzgl. Verpackungskosten.