Die richtige Farbkennzeichnung für Ihren Durchflussstoff
Gem. DIN 2403 müssen aus der Rohrleitungskennzeichnung u.a. der Durchflussstoff, die Gruppenzugehörigkeit sowie die Fließrichtung in den Rohrleitungen deutlich sichtbar und dauerhaft hervorgehen. Sind Gefahrstoffe enthalten, darf auch diese Angabe nicht fehlen.
Je nach Rohrdurchmesser und örtlichen Gegebenheiten empfehlen sich hier entweder Einzelschilder in der passenden Größe oder Rohrleitungsbänder, die um das Rohr herumgewickelt werden können.
Keine Videoüberwachung ohne Hinweis
Eine Videoüberwachung ist eine gute Möglichkeit schlecht oder gar nicht einsehbare Bereiche durch eine Kamera zu überwachen. Dies darf allerdings nicht heimlich erfolgen, so dass eine eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung durch ein Schild unverzichtbar ist. Diese Hinweisschilder findet man regelmäßig beispielsweise in Ladengeschäften, auf dem Betriebsgelände, in Parkhäusern und überall dort, wo eine Videoüberwachung angebracht ist.
Wird dieser Kennzeichnungspflicht nicht nachgekommen, kann dies mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.
Parkplätze - für jeden ein Plätzchen
Nicht nur in der Stadt, auch auf dem Firmenparkplatz kann es manchmal eng werden. Ohne die entsprechenden Parkplatzschilder ist nicht offensichtlich, wo man parken darf und wo nicht. Es ist daher sinnvoll Kundenparkplätze und Parkplätze für Mitarbeiter eindeutig zu kennzeichnen, so dass keine Unstimmigkeiten entstehen. Ein Schild für Besucherparkplätze und Parkplatzschilder mit dem Hinweis „Vermietet“ sollten ebenfalls gut sichtbar aufgestellt werden, damit diese von unwissenden Autofahrern freigehalten werden.
Montiert werden die Parkplatzschilder entweder gut sichtbar an einer Wand oder einer Mauer mit Hilfe eines Kunststoffrahmens, oder aber durch Winkeleisen im Boden.
Äußerste Vorsicht beim Betreten dieser Räume
In Heizungsräumen und Garagen können Gefahren lauern, die nicht zu unterschätzen sind.
So können Funken oder eine brennende Zigarette im schlimmsten Fall eine Explosion auslösen.
Damit es gar nicht zu einer solchen Gefährdung kommt, sollten Heizöllagerräume und Gefahrstofflager sowie Garagenanlagen eindeutig als diese gekennzeichnet sein. Zudem muss auf den ersten Blick sichtbar sein, dass Rauchen und offenes Feuer verboten sind.
Häufig sind all diese Aussagen kombiniert auf einem Kombischild mit Text und Verbotszeichen zu finden.