In Deutschland ist die Gefahrstoffkennzeichnung über die seit Ende der 1980er Jahre bestehende Gefahrenverordnung (GefStoffV) geregelt, die häufigen Neufassungen und Ergänzungen unterlag und in aktueller Form seit Ende 2016 aktiv ist. Diese Regelungen sind mit den Maßstäben nach EU-Recht abgestimmt. So werden die unterschiedlichen Gefahrstoffe mit H- und P-Sätzen gekennzeichnet, die ihre jeweiligen toxikologischen oder physikalischen Risiken beschreiben
Die H- und P-Sätze sind dafür gedacht, das Gefahrenpotenzial für alle Menschen zu erkennen und zu benennen, um vorsorgliche Maßnahmen beim Umgang und ideale Rettungsmaßnahmen bei Unfallszenarien gewährleisten zu können. Da die Etikettierung über die GHS/CLP-Verordnung genau geregelt ist, richten sich unsere Schilder und Aufkleber im Rahmen der Gefahrstoffkennzeichnung genau nach den Vorgaben und weisen neben den verwendeten Symbolen außerdem die entsprechenden Texte auf.
Gefahrstoffaufkleber
In unserem Sortiment bieten wir beispielsweise hochwertige Aufkleber für die Kennzeichnung von Heizöl oder Dieselkraftstoff an. Diese sind nicht nur mit den entsprechenden GHS-Symbolen versehen, sondern weisen außerdem einen entsprechenden Text mit Kennzeichnung auf, der über alle Gefahren und das Verhalten bei Kontamination aufklärt. Dank unserer umfassenden Produktpalette lassen sich alle Eigenschaften und Gefahren finden und beliebig miteinander kombinieren, um wirklich jede Situation genau und umfassend über die Gefahrstoffkennzeichnung zu erfassen.
Was bedeutet GHS/CLP
Die GHS/CLP-Verordnung ist ein recht neues Eistufungs- und Kennzeichnungssystem, das weltweit gilt. Im genauen Wortlaut steht die Abkürzung für: Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Die Idee dazu stammte von den Vereinten Nationen und wurde nun auch auf EU-Ebene umgesetzt.
Neu sind beispielsweise der Ersatz der R- und S-Sätze durch H- und P-Sätze mit den Signalwörtern Gefahr und Achtung. Des Weiteren wurden neue Piktogramme zur Darstellung der gemeinten Inhalte eingeführt, die als Gefahrenstoffkennzeichnung anschaulich auf die jeweiligen Gefahren hinweisen sollen.
Diese neuen Original-Symbole nach GHS-Norm sind auf unseren Produkten zu sehen und erhältlich. Angepasst an die Verwendung und Untergruppe sind beispielsweise typische Signalworte wie Achtung oder Gefahr in Gebrauch. Die angepassten Symbole zu Themen wie giftiger Wirkung und gesundheitsschädigender Wirkung sind eingängig und deutlich.
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