Hinweise für Aufzüge und Krane

Die Arbeit mit großen Maschinen und Fahrzeugen ist häufig mit besonderen Sicherheitsbestimmungen verknüpft. Diese Sicherheitsmaßnahmen betreffen allgemeine Bereiche und finden sich z. B. auf Transportfahrzeugen mit gefährlichen Stoffen, die Außenstehende durch Gefahrgutkennzeichnung informieren. Gleiches gilt für die Gefahrstoffkennzeichnung, die in der Gefahrstoffordnung vorgeschrieben ist und nicht fehlen darf.

Kranschilder zielen mit den darauf befindlichen Informationen ebenfalls auf Sicherheit, sowie Warnung und Information ab. Die Hinweise und Warnungen können für Externe gedacht sein oder Mitarbeiter an bestimmte Sicherheitsvorkehrungen erinnern.

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