Als Arbeitsschutzhinweise sind sie in etlichen Branchen anzutreffen wie etwa der Automobil- oder Elektrobranche, außerdem in Pharma- und Chemiekonzernen. So dienen sie z. B. beim Maschinenbau der Verhütung von Unfällen und Verletzungen und treten oft in Kombination mit weiteren Hinweisschildern wie etwa Gebotszeichen oder Warnzeichen auf.
Für alle Gegebenheiten die passenden Verbotszeichen
Eines der wohl bekanntesten Verbotszeichen ist das Schild: Rauchen verboten, nicht selten auch an Tankstellen zu sehen: Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten. Während das erstgenannte Schild auch im Inneren anzutreffen ist und daher oft etwas kleiner ausfällt und aus Kunststoff besteht, ist das zweite draußen angebracht. Es sollte größer und bereits auf weite Entfernung zu erspähen sein und muss den Witterungen trotzen, weshalb sich Materialien wie Aluminium eignen.
Auch bei der Kennzeichnung von Maschinen und elektrischen Anlagen spielen Verbotsschilder eine bedeutende Rolle. wird eine Maschine gewartet oder repariert, kann die Betätigung des Einschaltknopfes fatale Folgen für Mensch und/oder Maschine haben. Das Schild "Nicht schalten" ist daher unverzichtbar.
Unsere Schilder mit Text nach Wunsch erhalten Sie in unterschiedlichen Größen wie etwa Kreisschilder mit einem Durchmesser von 100 mm bzw. 200 mm oder den Abmessungen 148 x 74 mm, 185 x 131 mm oder 200 x 100 mm. Wenn Sie sich hier für mehrere Verbotszeichen entscheiden, können Sie dank unseres Mengenrabattes erhebliche Einsparungen für sich verbuchen.
Was besagen die neuesten Regelungen?
Die offizielle Vorschrift DIN EN ISO 7010 regelt die Gestaltung und Funktion aller Verbots-, Rettungs-, Warn-, Gebots und Brandschutzschilder. Dazu zählt neben der Kennzeichnung eine genaue Aufteilung hinsichtlich der Signalfarben. Signalrot steht beispielsweise für Verbotsschilder und die Gruppe der Brandschutzsignale. Darüber hinaus ist außerdem die geometrische Form der Signalzeichen geregelt.
Gebots- und Verbotszeichen sind stets rund, während Brandschutz- und Rettungszeichen rechteckig vorliegen, Warnsignale jedoch als Dreieck. Durch die genauen Unterscheidungen wurde eine Internationalisierung vorangetrieben, sodass die Verständlichkeit überall gewährleistet ist und recht einfach gesehen werden kann, worum es sich genau handelt.
Darüber hinaus bestimmt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A 1.3) weitere Details zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Eine Neufassung liegt seit 2013 vor und umfasst neben der DIN EN ISO 7010 außerdem eine Strukturierung des Flucht- und Rettungsplans, der sich wiederum an der Norm DIN ISO 23601 orientiert.
Diese Regeln sind im Rahmen des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer verpflichtend und müssen umgesetzt werden, da Arbeitgeber bei größeren Mängeln sonst haftbar gemacht werden können. Mitunter betreffen die Regelungen Detailfragen bis hin zu Materialeigenschaften von Sicherheitszeichen wie etwa Fluchtwegweiser, die an bestimmten Orten bspw. langnachleuchtende Eigenschaften besitzen müssen, um auch im Fall von Stromausfall und damit verbundener Dunkelheit ihren Zweck erfüllen zu können.