Das vielleicht bekannteste Brandschutzzeichen ist das Feuerlöscher Symbol. Es zeigt jedem an, wo der funktionstüchtige Feuerlöscher zu finden ist. Noch bevor die Fachkräfte der Feuerwehr eintreffen, können dank dieses Hilfsmittels bereits größere Schäden und vor allem Gefahren für Leib und Leben abgewendet bzw. eingedämmt werden. Brandbekämpfung geht jeden an und beginnt schon vor dem Einsatz von Löschschlauch und Sprungtuch.
Was bei Brandschutzzeichen zu beachten ist
Über die Normen DIN 4066 bzw. DIN 4844 und DIN EN ISO 7010 für Feuerwehrhinweisschilder und die stets erneuerten Regelungen via ASR A1.3:2007 bzw. ASR A1.3:2013 für die Brandschutzzeichen ist genau geregelt, was wie und wo zu stehen hat. Dabei geht es nicht nur um die Bedeutung der Schilder an sich z. B. dass es sich bei einer bestimmten Einfahrt um eine Feuerwehreinfahrt handelt, sondern auch darum, dass diese stets freigehalten bleibt und die Markierungen hierfür für jeden Autofahrer gut sichtbar sind.
Auch in Bezug auf Notausgänge oder Brandschutzzeichen, die sich auf ein schnelles Reagieren im Ernstfall beziehen, muss gewährleistet sein, dass sie im Notfall schnell Auskunft geben. Durch unterschiedliche Versionen von Brandschutzschildern kann es zu leichten Abänderungen kommen, die jedoch nicht zwangsläufig einen Austausch des Schildes zur Folge haben müssen. Im Ernstfall muss die Anlage vom Fachmann inspiziert und anschließend bewertet werden, Maßnahmen ergeben sich dann je nach Befund.
Sind die Schilder jedoch sehr alt oder z. T. nicht mehr lesbar, müssen diese ausgetauscht werden, sonst können rechtliche Konsequenzen wegen Fahrlässigkeit die Folge sein. Besonders häufige Sicherheitszeichen sowie Rettungszeichen neben der Beschilderung des Feuerlöschers sind beispielsweise Brandschutzzeichen, die auf das Brandmeldetelefon oder eine Feuerschutztür hinweisen. Die Kennzeichnung der Löschwasser Entnahmestelle für die Einsatzkräfte vor Ort ist ebenfalls vonnöten.
Im Fall eines Brandes kann es zum Stromausfall und somit eingeschränkter Sicht kommen, hierbei greift eine weitere Vorschrift nach ASR A1.3, die die Eigenschaft bestimmter Brandschutzzeichen nach DIN 67510 betrifft, dass diese Schilder langnachleuchtend sein müssen, um auch bei relativer oder starker Dunkelheit wichtige Informationen vermitteln können. Diese Wirkung kann nur erzielt werden, wenn die Schilder im Vorfeld ausreichend angestrahlt wurden. Eine Alternative dazu würde eine separate Notbeleuchtung der Schilder, unabhängig von der Allgemeinbeleuchtung, darstellen.