Prüfungen nach DGUV
Zur Unterstützung von Unternehmen und Versicherten hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) ein umfassendes Regelwerk erlassen.
Diese Vorschriften, Regeln und Informationen geben Hilfestellung beim Arbeitsschutz.
Häufig geht es bei den Vorschriften um Prüfungen. Diese müssen nicht nur durchgeführt, sondern auch dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte direkt auf dem geprüften Gegenstand erfolgen.
Mit unseren Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 können Sie schnell kennzeichnen, welches Gerät den E-Check bestanden hat. Auch die Prüfung von Leitern nach DGUV Information 208-016 ist in fast jedem Unternehmen ein Thema.